Knapp drei Jahre nach einem Brand in einem Saarbrücker Wohn- und Geschäftshaus mit vier Toten hat am Mittwoch vor dem Landgerichtin der saarländischen Hauptstadt ein weiterer Prozess in dem Fall begonnen. Angeklagt ist der Hausbesitzer wegen fahrlässiger Tötung. Er soll von defekten Feuerschutztüren und einem fehlenden Rauchabzug in dem Haus gewusst haben. Der Mann soll es unterlassen haben, die Reparatur der Brandschutzanlagen in Auftrag zu geben.
Der Anklage zufolge hätten der Tod der vier Bewohner und die Verletzungen dreier weiterer Menschen im Dezember 2017 verhindert werden können, weil sie durch die mangelhaften Brandschutzvorkehrungen mitverursacht worden seien. Die Abschlusstüren zu den Fluren in den Etagen hätten entweder keine Glasfüllung oder keine funktionierenden Schließvorrichtungen gehabt. Dadurch habe sich der Rauch ungehindert ausbreiten können.
Der Hausbesitzer ist nicht wegen Brandstiftung angeklagt. Die Brandstifterin wurde bereits im Juli 2018 zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Sie war Mieterin in dem Haus und hatte das Feuer in ihrer Wohnung gelegt. Einer der Verletzten war ein Bewohner, der aus dem Fenster sprang, um sich vor dem Feuer zu retten.