Weil sie ohne Untersuchung Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben soll, muss eine Ärztin aus dem baden-württembergischen Offenburg vor Gericht. Im Juni und Juli soll die Medizinerin fünf solcher Atteste ausgestellt haben, wie die Staatsanwaltschaft Offenburg am Dienstag mitteilte.
Die Ermittlungsbehörde wollte es in dem Fall bei einem Strafbefehl wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse belassen. Dagegen legte die Ärztin aber Einspruch ein, so dass es nun vermutlich zu einem Prozess vor dem Amtsgericht kommen wird. Ein Termin stehe noch nicht fest, im Fall einer Verurteilung drohen eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Haft.
Der Staatsanwaltschaft zufolge räumte die Frau bei einer Razzia in ihrer Praxis im September ein, die Atteste ausgestellt und teilweise auch per Post verschickt zu haben. Die Patienten hätten ihr gegenüber aber glaubhaft Symptome geschildert, welche die Ausstellung der Atteste gerechtfertigt hätten.