Das Berliner Kammergericht hält die Beteiligung des kürzlich verhafteten mutmaßlichen Drahtziehers des Ibiza-Videos an der Herstellung und Verbreitung der Aufnahmen seinem Anwalt zufolge für nicht strafbar. Das Kammergericht habe ausdrücklich „keine Verhaftung wegen der Beteiligung des Julian H. im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video angeordnet“, erklärte Rechtsanwalt Johannes Eisenberg am Montag. Das Kammergericht halte eine Auslieferung von H. „wegen dieser Taten nicht für zulässig“.
Dem Privatdetektiv H. dürfte nach einer eventuellen Auslieferung nach Österreich dementsprechend wegen der Herstellung und Verbreitung des Videos nicht der Prozess gemacht werden, erklärte der Anwalt weiter. Verhaftet wurde H. demnach ausschließlich wegen des Vorwurfs des Verkaufs von Betäubungsmitteln und der versuchten Erpressung von Heinz-Christian Strache, dem ehemaligen FPÖ-Vorsitzenden und Vizekanzler von Österreich.
H. drohe in Österreich Verfolgung und Strafe für seine politischen Ansichten, erklärte Eisenberg weiter. Sollte das Kammergericht seine Auslieferung nach Österreich bestätigen, wolle man das Bundesverfassungsgericht anrufen und prüfen, ob H. einen Asylantrag stellen könne.
Die „Ibiza-Affäre“ hatte im Mai 2019 ein politisches Erdbeben in Österreich ausgelöst, zum Bruch der Regierungskoalition und zu vorgezogenen Neuwahlen geführt. Hintergrund war ein heimlich auf Ibiza gedrehtes Enthüllungsvideo, das zeigt, wie der damalige FPÖ-Parteichef Strache vor der Parlamentswahl 2017 einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte im Gegenzug für Wahlkampfhilfe Staatsaufträge in Aussicht stellt.