Die Unterstützungsmöglichkeiten für Krankenhäuser in der Coronakrise werden erweitert. Wie das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte, tritt eine entsprechende Verordnung, die rückwirkend ab dem 17. Dezember gilt, an diesem Freitag in Kraft.
Demnach können die Länder aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen auch Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen bestimmen, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz der Coronavirus-Sars-CoV-2-Fälle über 200 liegt. Damit wird diese Möglichkeit auch unabhängig von freien Intensivkapazitäten eingeräumt.
Außerdem können die Länder laut Gesundheitsministerium vorläufig auch Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen bestimmen, die zwar noch keine Zuschläge für die Basisnotfallversorgung vereinbart haben, die aber eine entsprechende Versorgungsstruktur aufweisen. Die neuen Unterstützungsregelungen sind vorerst bis Ende Januar 2021 befristet.