Die bayerische Polizei soll Opfer von Hassbotschaften im Internet künftig bei der Löschung solcher Beiträge unterstützen. Bei Erstattung einer Anzeige werde die Polizei auf Wunsch der Betroffenen „eine Löschungsprüfung bei den jeweiligen Plattformbetreibern anstoßen“, teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag mit. Falls der Beitrag dann nicht fristgerecht gelöscht werde, werde das Bundesamt für Justiz eingeschaltet und den Betreibern drohten Bußgelder.
Herrmann hofft, dass so auch mehr Fälle angezeigt werden. Nur dann könne wirkungsvoll gegen die Urheber von Hassbotschaften vorgegangen werden, erklärte der CSU-Politiker. Das Konzept sei mit dem Bundesamt für Justiz abgestimmt und beruhe auf dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz.
Dieses trat im Oktober 2017 in Kraft. Es verpflichtet die Anbieter großer sozialer Netzwerke unter anderem dazu, rechtswidrige Inhalte zu löschen oder zu sperren. Bislang müssen Betroffene diese Löschung selbst anstoßen.