Beschäftigte kommunaler Flughäfen erhalten Kündigungsschutz

Symbolbild: Kündigung
Symbolbild: Kündigung

Die Beschäftigten kommunaler Flughäfen erhalten für die kommenden Jahre einen Kündigungsschutz, müssen dafür aber auch Abstriche hinnehmen. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einigte sich mit den  Gewerkschaften Verdi und Beamtenbund auf einen entsprechenden Notlagentarifvertrag. Damit sei es gelungen, „dass die Beschäftigung bis Ende 2023 gesichert ist und bis zum gleichen Zeitpunkt betriebsbedingte Kündigungen verhindert werden“, erklärte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle am Mittwoch.

Der Tarifvertrag gilt demnach für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an den kommunalen Flughäfen und deren Tochtergesellschaften. Nach VKA-Angaben tragen die Tarifparteien mit dem Abschluss des Notlagentarifvertrags nach insgesamt acht Verhandlungsrunden der „teils existenzbedrohenden Lage der Flughäfen Rechnung“. Durch den massiven Rückgang des Flugverkehrs in der Corona-Pandemie seien die Flughäfen „von schwersten wirtschaftlichen Folgen betroffen“. 

Vorgesehen im Rahmen der Einigung ist nun, dass ab 1. Januar 2022 die Arbeitszeit der Beschäftigten um sechs Prozent reduziert werden kann. Außerdem wird laut VKA „die leistungsorientierte Bezahlung in den Jahren 2020 bis 2022 ausgesetzt“.

Zudem greift die im Zuge der Tarifeinigung für den kommunalen öffentlichen Dienst Ende Oktober 2020 vereinbarte Tariflohnsteigerung für die Beschäftigten an kommunalen Flughäfen demnach in der ersten Erhöhungsstufe erst ab 1. Oktober 2022. 

Für die insgesamt 2,3 Millionen Angestellten von Bund und Kommunen hatten sich VKA und Gewerkschaftsseite darauf verständigt, dass sie bis 2022 in zwei Stufen mindestens 3,2 Prozent mehr Geld erhalten. 

Vereinbart wurde im Notlagentarifvertrag für die kommunalen Flughäfen indes auch, dass laut Verdi „noch im Dezember“ eine steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung erfolgt, die nach Entgeltgruppen gestaffelt bis zu 800 Euro beträgt.

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