Bienenschädliche Pestizide in Frankreich wieder zugelassen – ein Stoff auch in NRW

Symbolbild: Pestizide
Symbolbild: Pestizide

Bienenschädliche Pestizide sind in Frankreich in begrenzter Form wieder zugelassen. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt trat am Dienstag eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft. Sie erlaubt Zuckerrübenbauern den Einsatz sogenannter Neonikotinoide. 

In Deutschland hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Montag eine Notfallzulassung für ein Pestizid – Thiamethoxam – erteilt, und zwar örtlich stark begrenzt auf die Anbaufläche von drei Zuckerfabriken in Nordrhein-Westfalen und zeitlich von Anfang Januar bis Ende April 2021. 

Das sei ein „Tabubruch“, kritisierte am Dienstag der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling. Neonikotinoide seien „die gefährlichsten Gifte, die wir im Ackerbau kennen“. 

In Frankreich gilt die Ausnahmeregelung bis zum 1. Juli 2023. Der französische Verfassungsrat hatte die Gesetzesänderung vergangene Woche gebilligt. Die Regierung hatte die Novelle gegen Widerstand in den eigenen Reihen durchs Parlament gebracht.

Die Produzenten klagen über starken Schädlingsbefall und Ernteausfälle, in Frankreich im Umfang von rund 30 Prozent. Die Rübenproduzenten dort beziffern den Schaden in diesem Jahr auf 280 Millionen Euro. Frankreich ist in Europa der größter Zuckerrübenproduzent.

Neonikotinoide gehören zu den meist genutzten Pestiziden der Welt. Die Mittel töten aber nicht nur Blattläuse, Holzwürmer und andere Schädlinge, sondern setzen auch Bienen und Hummeln schwer zu: Sie schwächen ihr Immunsystem, stören die Orientierung und beeinträchtigen die Fortpflanzung. Die EU hatte drei dieser Mittel 2018 verboten, Frankreich sogar fünf. Die begrenzte Wiederzulassung in Frankreich hatten Greenpeace und Bienenzüchter als „Rückschritt“ beim Umweltschutz kritisiert. 

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