Bremer OVG weist Beschwerde gegen Verbot von Querdenken-Kundgebung zurück

Justitia - Bild: axel.bueckert via Twenty20
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Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Verbot einer für das Wochenende geplanten Großdemonstration der sogenannten Querdenken-Bewegung bestätigt. Das Gericht wies am Freitag eine Beschwerde der Organisatoren gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts der Hansestadt vom Mittwoch zurück. Die Polizei bereitet sich trotzdem auf einen Großeinsatz vor.

Das Ordnungsamt habe sein Versammlungsverbot „zu Recht auf die Prognose gestützt, dass die Durchführung der geplanten Versammlung mit einer erheblichen Infektionsgefahr für die Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamten und Passanten verbunden sein werde, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Schäden an Leib und Leben führen könne“, hieß es zur Begründung der OVG-Entscheidung.

Entgegen der Auffassung der Organisatoren der mit 20.000 Teilnehmern angemeldeten Versammlung sei es „unerheblich, dass eine Infektion mit dem Coronavirus nicht immer mit dem Auftreten von Krankheitssymptomen verbunden“ sei. „Gerade von symptomlos infizierten Personen“ gehe „ein erhebliches Risiko der zunächst unbemerkten Verbreitung der Krankheit“ aus, „das sich gerade bei Großveranstaltungen vervielfache“, erklärte das OVG.

Gegenüber dem Versammlungsverbot gebe es auch kein milderes Mittel. „Es wäre nicht geeignet, dem Antragsteller ein Schutz- oder Hygienekonzept aufzuerlegen, dessen Einhaltung letztlich nicht zu erwarten sei“, erklärte das OVG. Das Verwaltungsgericht habe zu Recht die Erfahrungen bei früheren vergleichbaren Versammlungen herangezogen, in deren Verlauf es zu schweren Verstößen gegen die Corona-Auflagen gekommen sei.

Auch das Verwaltungsgericht hatte mit einer „unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ wegen der Corona-Pandemie argumentiert. Das vom Ordnungsamt ausgesprochene Verbot sei „zur Verhinderung der Verbreitung der Coronaviruskrankheit erforderlich und im Übrigen verhältnismäßig“. „Die Dimension der Versammlung mit 20.000 Teilnehmern und der zu erwartende Geschehensablauf“ seien „ein unkalkulierbares Risiko“.

Angemeldet war die Kundgebung laut Innenbehörde von einem örtlichen Ableger der sogenannten Querdenken-Organisation, die seit Wochen bundesweit in teilweise radikaler Form gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie protestiert. Dabei gab es bereits Ausschreitungen.

Die Bremer Polizei kündigte nach der OVG-Entscheidung am Freitag einen Großeinsatz für Samstag an, um „erlaubte Versammlungen zu begleiten oder ausgesprochene Verbote durchzusetzen“. Die Beamten verwiesen darauf, dass auch „alle Ersatzveranstaltungen“ für verbotene Versammlungen nicht stattfinden dürften.

In sozialen Medien werde bereits zu solchen Versammlungen aufgerufen. Zudem würden „Tipps verbreitet, Kinder, Haustiere und Großeltern in die ersten Reihen zu stellen, um die Polizei vor dem Einsatz von Zwangsmitteln abzuschrecken“, erklärten die Beamten.

Die Polizei habe diesbezüglich Ermittlungen aufgenommen und eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gefertigt. Wer öffentlich „zur Teilnahme an einer verbotenen oder aufgelösten Versammlung auffordert, begeht eine Straftat“, hieß es.

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