Brexit-Deal: So geht es nach dem Durchbruch auf Verhandlungsebene weiter

Brexit, London
Brexit, London

Nach zehn Monaten haben die EU und Großbritannien am Donnerstag einen Durchbruch in den schwierigen Verhandlungen über ein Handelsabkommen nach dem Brexit erzielt. Noch ist der Deal aber nicht in trockenen Tüchern. In Großbritannien muss das Parlament zustimmen, das dazu am 30. Dezember aus den Winterferien zurückgerufen wird. Auf der EU-Seite müssen zumindest die Regierungen aller 27 Mitgliedstaaten das Verhandlungsergebnis billigen: 

Prüfung in den Mitgliedstaaten

Die Weihnachtspause fällt für viele Handels- und Rechtsexperten in den Hauptstädten der EU-Mitgliedsländer aus. Sie müssen nun in Windeseile den fast 1300 Seiten starken Vertragstext prüfen. Jede Regierung muss dann entscheiden, ob sie dem Verhandlungsergebnis zustimmt. 

In vielen Fällen reicht dafür ein Kabinettsbeschluss. Teils könnte aber auch zumindest eine parlamentarische Information nötig sein. In Ländern mit einer Minderheitsregierung dürften auch Gespräche mit der Opposition erfolgen.

Sitzung der EU-Botschafter

Für Montag ist nach vorläufiger Planung ein Treffen der EU-Botschafter in Brüssel vorgesehen. Sie könnten dann ein schriftliches Verfahren einleiten, über das die EU-Länder gemeinsam ihre Zustimmung zu dem Handelsabkommen formal erklären. Ein Ergebnis soll nach einem EU-internen Zeitplan bis Dienstagmorgen vorliegen.

Unterzeichnung

Das Abkommen soll dann von der EU am 30. Dezember unterzeichnet und tags darauf im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Vorläufige Anwendung

Die Mitgliedstaaten erklärten bereits ihre Absicht, das Abkommen nach der Brexit-Übergangsphase vorläufig ab dem 1. Januar anzuwenden. Denn für eine reguläre Ratifizierung durch das Europaparlament reicht die Zeit bis Jahresende nicht mehr. Sie soll Anfang 2021 im Nachhinein erfolgen. Der vorläufigen Anwendung müssten nur die Mitgliedstaaten zustimmen, nicht auch das Parlament. 

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