EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel haben das mit Großbritannien vereinbarte Post-Brexit-Handelsabkommen unterzeichnet. Sie unterschrieben den Vertrag am Mittwoch in einer kurzen Zeremonie. Anschließend sollte der Vertragstext nach London geflogen werden, wo das britische Parlament darüber debattieren und abstimmen soll. Dessen Zustimmung gilt als sicher. Danach soll der britische Premierminister Boris Johnson seine Unterschrift unter das mehr als 1200 Seiten starke Abkommen setzen.
Auf dieser Grundlage kann das Abkommen vom 1. Januar an vorläufig angewendet werden, auch wenn die Zustimmung des EU-Parlaments noch fehlt. Auf den Vertrag hatten sich beide Seiten am 24. Dezember nach langem Ringen verständigt. Für einen regulären Ratifizierungsprozess reicht die Zeit bis zum Jahresende nicht mehr aus. Daher sollen die vereinbarten Regeln zunächst mindestens bis zum 28. Februar übergangsweise angewandt werden.