EU-Staaten beraten über Kompromissvorschlag im Budgetstreit mit Ungarn und Polen

Symbolbild: Europäische Union
Symbolbild: Europäische Union

Bei der Suche nach einer Lösung für den EU-Haushaltsstreit mit Ungarn und Polen sind in Brüssel die Botschafter der Mitgliedstaaten zu einem außerordentlichen Treffen zusammengekommen. Der deutsche EU-Vorsitz legte dabei am Mittwochnachmittag einen mit Warschau und Budapest ausgearbeiteten Kompromissvorschlag zu den umstrittenen Plänen vor, EU-Gelder bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit künftig zu kürzen. Er sieht nach AFP-Informationen eine „interpretative Erklärung“ vor, die den Bedenken beider Länder Rechnung tragen soll.  

Ungarn und Polen hatten wegen der Rechtsstaatspläne Mitte November ihr Veto gegen ein 1,8 Billionen Euro schweres Finanzpaket aus dem EU-Haushaltsrahmen für die kommenden sieben Jahre und dem Corona-Hilfsfonds eingelegt. Ohne Lösung droht der EU ab Januar ein Nothaushalt mit drastischen Kürzungen. Auch der 750 Milliarden Euro schwere Hilfsfonds gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise könnte nicht wie geplant starten.

In der nun von den Mitgliedstaaten diskutierten Erklärung gibt es nach AFP-Informationen mehrere Klarstellungen zur Wirkung des Rechtsstaatsmechanismus. Demnach wird die Kürzung oder Streichung von EU-Geldern nicht wirksam, solange bei einer Klage gegen diese noch kein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorliegt. Solche Verfahren dauern in der Regeln ein bis anderthalb Jahre.

Zudem soll die EU-Kommission keine derartige Entscheidung fällen, bevor sie nicht Leitlinien zur Umsetzung verabschiedet hat. Dies dürfte noch mehrere Monate dauern und soll in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten erfolgen.

Ein weiterer Punkt betrifft die sogenannte Notbremse im Rechtsstaatsmechanismus. Diese gab betroffenen Ländern in den bisherigen Plänen bereits das Recht, den EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs damit zu befassen. Ein Veto soll auf dieser Ebene aber nicht eingelegt werden können. Dies bleibt nun auch so. Es wird aber klargestellt, dass die Staats- und Regierungsschef „sich bemühen, einen gemeinsamen Standpunkt in dieser Angelegenheit zu formulieren“.

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