EuGH-Generalanwalt hält Klage Ungarns gegen EU-Parlament für unbegründet

Europäische Union - Bild: Mauro Bottaro
Europäische Union - Bild: Mauro Bottaro

Die Klage Ungarns gegen eine Abstimmung im EU-Parlament ist nach Meinung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg unbegründet. Der EuGH solle sie abweisen, schlug Michal Bobek am Donnerstag in seinen Schlussanträgen vor. Es ging um eine Entschließung vom September 2018: Damals hatte das Parlament die Mitgliedsstaaten zu einer Feststellung aufgefordert, ob Ungarn Gefahr läuft, die Grundwerte der EU zu verletzen. (Az. C-650/18)

Dazu war eine absolute Mehrheit nötig, die mit 448 Ja- gegen 197 Neinstimmen auch erzielt wurde. Allerdings hätten die Stimmenthaltungen berücksichtigt werden müssen, führt Ungarn in der Klage an. Der Generalanwalt argumentiert dagegen, dass die Geschäftsordnung des Parlaments dies nicht vorsehe.

Der Parlamentspräsident sei entgegen der Annahme Ungarns auch nicht dazu verpflichtet, den Ausschuss für konstitutionelle Fragen zu befragen, hie0 es weiter. Die Richter müssen dem Generalanwalt in ihrem Urteil nicht folgen, tun dies aber oft.

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