Sollte sich die Covid-19-Erkrankung von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron derart verschlimmern, dass er sein Amt nicht mehr ausüben könnte, würde eine Nachfolgeregelung greifen. Dann würde die Nummer zwei im Staat kommissarisch die Amtsgeschäfte übernehmen. Laut Artikel 7 der französischen Verfassung von 1958 ist dies der Senatspräsident. Derzeit ist dies der Konservative Gérard Larcher von der größten Oppositionspartei Les Républicains.
Der 71-jährige Larcher hätte als Interimspräsident alle Vollmachten – mit zwei Ausnahmen: Er könnte weder ein Referendum organisieren noch die Nationalversammlung auflösen.
Ist auch der Senatspräsident verhindert, muss laut der Verfassung „die Regierung“ die laufenden Geschäfte übernehmen. Wer genau das Ruder übernimmt, ist nicht ausformuliert. Vermutlich wäre es Premierminister Jean Castex als ranghöchstes Regierungsmitglied.
In der Nachkriegszeit gab es zwei Fälle, in denen der Präsident sein Amt nicht mehr ausüben konnte: 1969 nach dem Rücktritt von Charles de Gaulle und 1974 nach dem Tod von Georges Pompidou. Beide Male sprang der langjährige Senatspräsident Alain Poher bis zur Neuwahl ein.