Haftbefehl wegen Mordes nach Amokfahrt in Trier erlassen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Nach der Amokfahrt in Trier mit fünf Toten ist gegen den 51-Jährigen Tatverdächtigen Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Dies entschied der Haftrichter am Mittwoch, wie ein Sprecher der Polizei in der rheinland-pfälzischen Stadt sagte. Unklar blieb zunächst, ob der Mann bei der Vorführung vor dem Richter auch Angaben zu seinem Motiv machte. 

Der Polizeisprecher bestätigte einen Bericht der Zeitung „Trierischer Volksfreund“. Im Lauf des Mittwochs sollten weitere Einzelheiten von Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden. Im Raum hatte auch gestanden, ob der von der Staatsanwaltschaft als psychisch auffällig beschriebene mutmaßliche Todesfahrer in die Psychiatrie statt in Untersuchungshaft kommt.

Der in Trier geborene Mann soll am Dienstagnachmittag in Schlangenlinien durch die Trierer Innenstadt gefahren sein und wahllos Menschen überfahren haben. Fünf Menschen starben, darunter ein neun Wochen altes Baby, drei Frauen im Alter von 25, 52 und 73 Jahren sowie ein 45 Jahre alter Mann – der Vater des getöteten Babys.

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