Heil will Ausgleichsabgabe für Betriebe mit zu wenigen Behinderten verdoppeln

Hubertus Heil - Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil - Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Ausgleichsabgabe verdoppeln, die Unternehmen mit zu wenigen behinderten Beschäftigten zahlen müssen. „Für die ‚Nullbeschäftiger‘ habe ich wirklich null Verständnis“, sagte Heil am Donnerstag auf einer Konferenz des Deutschen Behindertenrates. „Deshalb werden wir für sie die Ausgleichsabgabe verdoppeln. Das ist längst überfällig.“

Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wenn Arbeitgeber die Quote nicht erfüllen, müssen sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe entrichten.

Sie beträgt derzeit 125 Euro bei einer Beschäftigungsquote von drei Prozent bis weniger als fünf Prozent, 220 Euro bei einer Beschäftigungsquote von zwei Prozent bis weniger als drei Prozent sowie 320 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent.

Auf Heils Ankündigung einer Verdoppelung reagierte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) positiv. „Diese Abgabe zu erhöhen, ist ein sinnvoller Ansatz, um Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern“, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel.

Allerdings dürfe die Abgabe „keinesfalls zu einem Instrument des Freikaufens werden“. Unternehmen müssten stattdessen mehr Anstrengungen unternehmen, um Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erklärte hingegen, die Erhöhung der Ausgleichsabgabe sei „kein taugliches Mittel für mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, sondern ein rein politisches Manöver“. Die zusätzliche „Strafzahlung“ sende den „ohnehin aktuell sehr belasteten Betriebe ein falsches Signal“, kritisierte der Verband.

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