Nach Zulassung eines Impfstoffs gegen das Coronavirus sollen Bewohner von Pflegeheimen, Menschen über 80 und besonders gefährdete Mitarbeiter des Gesundheitswesens zuerst geimpft werden. Das sehen die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts vor, auf deren Basis das Bundesgesundheitsministerium eine Rechtsverordnung erstellt, wie Ministeriumssprecher Hanno Kautz am Montag mitteilte. Bei den bevorzugten Mitarbeitern im Gesundheitswesen geht es um die Notaufnahmen und das Personal, das engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen hat.
Dazu gehört den Angaben zufolge die Transplantationsmedizin. Zu der Gruppe derjenigen, die in einem ersten Schritt geimpft werden sollen, gehören den Angaben zufolge 8,6 Millionen Menschen. Bei den Impfungen sollten „bestimmte Personengruppen“ bevorzugt werden, „die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe“ bei einer Ansteckung hätten oder die beruflich „besonders exponiert“ seien, heißt es in dem Beschlussentwurf. Dazu zählen unter anderem Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen sowie Menschen ab 80 Jahren.