Mehrere steuerrechtliche Regelungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie und ihren Folgen stehen am Mittwochabend im Bundestag zur Abstimmung. Dazu gehören im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 eine Pauschale für Arbeiten im Homeoffice und die Verlängerung steuerfreier Sonderzahlungen. Verbessert werden Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement.
Homeoffice-Pauschale
Um Mehrbelastungen durch das Arbeiten zu Hause auszugleichen, sollen Arbeitnehmer 2020 und 2021 bis zu fünf Euro pro Tag von der Steuer absetzen können. Maximal soll dies für 120 Tage gelten, also insgesamt bis zu 600 Euro. Allerdings wird die Pauschale mit dem ohnehin geltenden Arbeitnehmerfreibetrag verrechnet, also erst bei dessen Überschreiten wirksam. Draufzahlen dürfte der Staat nicht, da im Gegenzug die Pendlerpauschale für die Homeoffice-Tage entfällt.
Corona-Sonderzahlungen
Die Steuerbefreiung für Sonderzahlungen wegen besonderer Belastungen in der Corona-Krise wird bis Juni 2021 verlängert. Dies betrifft unter anderem die Bonuszahlungen für Pflegerinnen und Pfleger. Die Befreiung gilt unverändert für Zahlungen bis zu insgesamt 1500 Euro.
Kurzarbeit
Analog zur Verlängerung von Sonderregelungen zur Kurzarbeit wird auch die Steuerbefreiung von Zuschüssen der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld um ein Jahr verlängert. Sie gilt damit bis Ende 2021.
Alleinerziehende
Der sogenannte steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird dauerhaft auf 4008 Euro verdoppelt. Die bereits geltende Erhöhung im Rahmen der Corona-Hilfen war bisher bis Ende 2021 befristet. Damit werden fast eine Million Menschen besser gestellt, vorwiegend Frauen.
Freibeträge für ehrenamtliche Arbeit
Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von 2400 Euro auf 3000 Euro jährlich. Davon profitieren zum Beispiel Jugendtrainer in Sportvereinen, aber auch neben dem Hauptberuf tätige Ausbilder, Betreuer oder Dozenten in anderen Bereichen. Die weiter gefasste steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige steigt von 720 auf 840 Euro im Jahr.
Gemeinnützigkeit
Gemeinnützige Vereine dürfen künftig 45.000 Euro steuerfrei einnehmen statt bisher 35.000. Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu 300 Euro unbürokratisch per Kontoauszug bescheinigt werden. Bisher waren dies 200 Euro. Politische Tätigkeit generell darf weiterhin nicht Hauptzweck der gemeinnützigen Tätigkeit eines Vereins oder einer Organisation sein. Mit dieser Begründung war unter anderem Attac die Gemeinnützigkeit entzogen worden. Engagement für den Klimaschutz, für Ortsverschönerungen oder nicht-kommerziellen Rundfunk wird allerdings künftig anerkannt.
Steuerhinterziehung
Verschärft werden Regelungen gegen Steuerbetrug. Die Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung verlängert sich auf 15 Jahre. Zudem solle bei schwerer Steuerhinterziehung die rückwirkende Einziehung von Gewinnen auch aus bereits verjährten Cum-Ex-Geschäften möglich sein. Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen.
Digitalisierung
Der Datenaustausch zwischen privaten Krankenversicherungen, Arbeitgebern und Finanzbehörden wird ausgebaut. Dadurch sollen Papierbescheinigungen beim Lohnsteuerabzug ersetzt werden. Umgesetzt wird auch die zweite Stufe des sogenannten Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Dabei geht es unter anderem um Online-Händler, die in mehreren Staaten aktiv sind.
Unternehmen
Investitionen kleinerer und mittlerer Unternehmen sollen – auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise – steuerlich stärker gefördert werden. Investitionsabzugsbeträge werden dazu auf 50 Prozent erhöht. Die Förderung soll durch die Neuregelung zielgenauer werden. Zugleich gibt es Erleichterungen bei den Anspruchsvoraussetzungen. Der Höchstbetrag für Verlustverrechnungen aus Termingeschäften wird angehoben.
Wohnraum
Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Vermietung von Wohnraum wird erweitert. Damit soll vermieden werden, dass Vermieter allein aus steuerlichen Gründen die Miete erhöhen.