Bund und Länder rechnen nicht damit, dass die Gerichte Maßnahmen für einen harten Lockdown demnächst wieder kippen könnten. Im Frühjahr hätten die Gerichte im Grunde erst gehandelt, als es um Lockerungen und damit um die „Frage der Gleichbehandlung“ ging, sagte Merkel am Sonntag in Berlin nach Beratungen mit den Länderregierungschefs. Diese Frage stelle sich jetzt nicht so stark. Der Staatsrechtler Ulrich Battis räumt Klagen hingegen durchaus Erfolgschancen ein.
Merkel verwies auf die neue rechtliche Grundlage durch das geänderte Infektionsschutzgesetz. Angesichts der aktuell steigenden Zahl der Corona-Toten und des exponentiellen Anstiegs der Neuerkrankungen seien die ab Mittwoch beschlossenen harten Maßnahmen zudem „geboten“, sagte Merkel.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, die Frage des Gleichheitsgrundsatzes dürfte jetzt kein Hauptgrund mehr für Gerichte sein. „Jetzt stellen wir alle gleich.“
Auch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) verwies darauf, dass heute eine andere rechtliche Grundlage als noch im Frühjahr gelte, „auf der wir bundesweit und auch in den Ländern anders agieren können“. Zugleich gebe es zahlreiche Urteile zu Grundrechtseinschränkungen wie dem Demonstrationsrecht und der Religionsfreiheit. „Wir gehen jetzt auch sehr sensibel damit um“, sagte Müller.
„Natürlich ist das mittlerweile geänderte Infektionsschutz eine Verbesserung“, sagte der Berliner Staatsrechtler Battis dem „Handelsblatt“. Der dort eingefügte Katalog von generell zulässigen Maßnahmen der Pandemie-Bekämpfung erfülle „eine gewisse legitimierende Funktion“. Die ändere aber nichts an der Tatsache, dass für die Gerichte bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Maßnahme immer die konkrete Anordnung des Landes oder der Gemeinde ausschlaggebend sei.
Battis räumt Klagen auch Aussicht auf Erfolg ein. Ein einsamer Landstrich mit vergleichsweise niedriger Inzidenz in Schleswig-Holstein könne nicht genauso behandelt werden wie das Berchtesgadener Land oder Berlin-Kreuzberg.
Bund und Länder hatten sich zuvor auf einen harten Lockdown ab Mittwoch geeinigt. Der Einzelhandel wird mit Ausnahme von Lebensmitteln und weiteren Waren des dringenden Bedarfs geschlossen. Auch die Schulen und Kitas werden dann geschlossen, die Bundesländer können aber Betreuungsmöglichkeiten anbieten. Mit Ausnahme der Weihnachtstage sollen die Kontakte auf maximal fünf Menschen aus zwei Hausständen reduziert bleiben.