Noch vor den Feiertagen soll es mit der Verteilung kostenloser Atemschutzmasken an Menschen losgehen, bei denen ein hohes Corona-Risiko besteht. Die entsprechende Verordnung soll in der kommenden Woche in Kraft treten.
Wer hat Anspruch auf die Masken?
Die Masken bekommen alle Menschen ab 60, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Zudem haben all jene einen Anspruch, die eine bestimmte Krankheit haben. Dazu gehören die chronisch obstruktive Lungenerkrankung, Asthma, Herzinsuffizienz, Niereninsuffizienz, Schlaganfall, Diabetes sowie aktiver, fortschreitender oder metastasierter Krebs. Auch Organ- oder Stammzellentransplantation und Risikoschwangerschaft gehören dazu. Die Gesamtzahl der Berechtigten wird mit 27,3 Millionen angegeben.
Wie viele Masken werden ausgegeben?
Jeder Anspruchsberechtigte bekommt insgesamt 15 Masken. Drei davon unkompliziert noch in diesem Jahr in der Apotheke, wenn er seinen Personalausweis vorlegt oder die Bedürftigkeit schlüssig darlegt. Die restlichen zwölf Masken werden ab Januar in zwei Sechser-Packs ausgegeben, dafür werden die Krankenkassen fälschungssichere Coupons an die Versicherten ausgeben.
Um welche Produkte handelt es sich genau?
Es geht um Atemschutzmasken, die anders als die herkömmlichen Alltagsmasken auch den Träger vor einer Infektion schützen. Das betrifft insbesondere die FFP2-Masken, aber auch Produkte der Typen N95, P2, DS2 oder CPA. Der Wert wird mit sechs Euro pro Stück angegeben.
Gibt es eine Eigenbeteiligung der Versicherten?
Die drei Masken, die in diesem Jahr verteilt werden, sind kostenlos. Für jede der beiden Sechser-Packungen, die im kommenden Jahr ausgegeben werden sollen, wird eine Eigenbeteiligung von zwei Euro fällig.