Die Linke im Bundestag möchte den Bezug von Arbeitslosengeld wegen der Folgen der Corona-Krise im kommenden Jahr weiter verlängern. „Beschäftigte, die wegen der Corona-Pandemie ihren Job verlieren, brauchen keinen Druck, sondern soziale Sicherheit“, erklärte Vize-Fraktionschefin Susanne Ferschl am Donnerstag in Berlin. Einen entsprechenden Antrag will die Linke am Donnerstag in das Parlament einbringen.
„Nicht alle finden in der anhaltenden Wirtschaftskrise eine neue Beschäftigung“, fügte Ferschl an. Den Betroffenen drohe in vielen Fällen Hartz IV. Darüber hinaus sollten pandemiebedingte Firmenhilfen an ein Verbot von betriebsbedingten Kündigungen gekoppelt werden.
Die Linke verwies zugleich auf eigene Auswertungen von amtlichen Statistiken, wonach die Anzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld, die wegen niedriger Ansprüche zusätzliche aufstockende Leistungen erhalten müssten, zuletzt stark anstieg. Inzwischen beziehe jeder zehnte Bezieher von Arbeitslosengeld ergänzende Hartz-IV-Leistungen.
Demnach stieg die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld zwischen dem Beginn der Pandemie und August von 790.000 auf 1,19 Millionen. Zugleich erhöhte sich die Zahl der Bezieher, die zusätzlich auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen angewiesen waren, in dem selben Zeitraum um mehr als 50 Prozent von etwa 78.000 auf rund 119.000.
Bereits seit Jahren sei jeder zehnte Arbeitslosengeldbezieher in Deutschland zusätzlich auf Hartz IV angewiesen, erklärte Ferschl weiter. Es handle sich um einen „Teufelskreis aus Niedriglöhnen und unsicherer Beschäftigung.“ Ihre Partei fordere „eine arbeitsmarkt- und sozialpolitische Kehrtwende“. Dazu gehöre eine Erhöhung des Arbeitslosengelds sowie ein Mindestlohn von zwölf Euro.
Eine dauerhafte Erhöhung des Arbeitslosengelds ist Ziel eines weiteren Antrags, den die Linke ebenfalls am Donnerstag in den Bundestag einbringen wird. Gleiches gilt für einen Antrag zur Einführung eines sogenannten Arbeitslosengelds plus. Dieses soll nach Angaben der Partei ähnlich wie die frühere Arbeitslosenhilfe dafür sorgen, dass Bezieher nach dem Ende nicht gleich in Hartz IV fallen.