Mecklenburg-Vorpommern verbietet öffentlichen Alkoholausschank

Symbolbild: Alkohol an einer Bar
Symbolbild: Alkohol an einer Bar

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie verbietet Mecklenburg-Vorpommern ab sofort den Ausschank von alkoholischen Getränken wie etwa Glühwein in der Öffentlichkeit. Außerdem sollen die Landkreise Bereiche festlegen, an denen eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bestehen, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag vor Journalisten in Schwerin sagte. Zu den neuen Regeln gehört auch, dass Bewohner von Alten- und Pflegeheimen nur noch von einem Menschen pro Tag besucht werden dürfen.

Die Kindergärten und Schulen sollen in Mecklenburg-Vorpommern nach den Weihnachtsferien in Betrieb bleiben. Allerdings sollen die Schüler ab der sieben Klasse eine Woche lang online beschult werden, wie Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) sagte.

Innenminister Torsten Renz (CDU) kündigte verstärkte Kontrollen der Polizei an den Innen- und Außengrenzen Mecklenburg-Vorpommerns und auch in den Einkaufszentren des Landes an. Damit will er dem Verbot der touristischen Einreisen sowie dem Einhalt der Corona-Regeln während der Weihnachtseinkäufe Nachdruck verleihen.

Laut Schwesig will die Landesregierung am kommenden Dienstag mit Kommunen und Verbänden beraten, ob die Corona-Regeln über die Feiertage weiter verschärft werden. Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern einen vergleichsweise niedrigen Inzidenzwert von 51,9 aufweise, sei die Lage ernst.

Die zweite Infektionswelle werde „massiv reingedrückt“ unter anderem aus Polen und Tschechien. „Ich sehe die Entwicklung in ganz Deutschland mit Sorge“, sagte Schwesig. Sie sei überrascht, dass Bayern erst jetzt den Grenzverkehr einschränke. Die anderen Bundesländer hätten bereits früher handeln müssen, sagte die Ministerpräsidentin.

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