Bund und Länder rechnen nicht damit, dass die Gerichte Maßnahmen für einen harten Lockdown demnächst wieder kippen könnten. Im Frühjahr hätten die Gerichte im Grund erst gehandelt, als es um Lockerungen und damit um die „Frage der Gleichbehandlung“ ging, sagte Merkel am Sonntag in Berlin nach Beratungen mit den Länderregierungschefs. Diese Frage stelle sich jetzt aufgrund des harten Lockdown nicht so stark.
Zudem verwies sie auf die rechtliche Grundlage durch das Infektionsschutzgesetz. Angesichts der aktuell steigenden Zahl der Corona-Toten und des exponentiellen Anstiegs der Neuerkrankungen seien die Maßnahmen zudem „geboten“, sagte Merkel.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, die Frage des Gleichheitsgrundsatzes dürfte jetzt kein Hauptgrund mehr für Gerichte sein. „Jetzt stellen wir alle gleich.“
Auch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) verwies darauf, dass heute eine andere rechtliche Grundlage als etwa noch im Frühjahr gelte, „auf der wir bundesweit und auch in den Ländern anders agieren können“. Zugleich gebe es zahlreiche Urteile zu Grundrechtseinschränkungen wie dem Demonstrationsrecht und der Religionsfreiheit. „Wir gehen jetzt auch sehr sensibel damit um“, sagte Müller.
Bund und Länder hatten sich zuvor auf einen harten Lockdown ab Mittwoch geeinigt. Der Einzelhandel wird mit Ausnahme von Lebensmitteln und weiteren Waren des dringenden Bedarfs geschlossen. Auch die Schulen und Kitas werden dann geschlossen, die Bundesländer können aber Betreuungsmöglichkeiten anbieten. Mit Ausnahme der Weihnachtstage sollen die Kontakte auf maximal fünf Menschen aus zwei Hausständen reduziert bleiben.