Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die jahrzehntelange Diskriminierung von Lesben und Schwulen in der Bundesrepublik kritisiert. Einen Anlass für eine Grundgesetzänderung zum ausdrücklichen Verbot von Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung sehe sie derzeit aber nicht, sagte Merkel am Mittwoch im Bundestag.
„Ich glaube in der Tat, dass der Umgang mit Lesben und Schwulen über viele Jahre dem Artikel 1 des Grundgesetzes zum Schutz der Würde jedes Menschen nicht entsprochen hat“, sagte Merkel. Ausdrücklich begrüßte die Kanzlerin den Gesetzentwurf von Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer zur Rehabilitierung und Entschädigung von Soldaten, „die im Zusammenhang des Schwulseins diskriminiert wurden“, wie Merkel es ausdrückte.
Ihre Regierung arbeite „im Augenblick“ aber nicht daran, einen besonderen Diskriminierungsschutz für Lesben und Schwule im Grundgesetz zu verankern, antwortete sie im Bundestag auf eine Frage des Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz. „Aber ich glaube, dass die Diskussion darüber nicht vorbei sein wird“, fügte sie hinzu. Das Grundgesetz sei ein „lebendes Projekt“.