Noch keine Einigung von Bund und Ländern zu Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Symbolbild: Schule
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In der Debatte über einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler haben Bund und Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch zunächst keine abschließende Einigung erzielt. Es seien bei dem Thema zwar „beträchtliche Fortschritte erzielt worden in den letzten Monaten“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach ihren Beratungen mit der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin. In der Finanzierungsfrage seien beide Seiten aber „noch nicht ganz zueinander gekommen“.

Es sei klar, „in welchem Mechanismus ein solcher Rechtsanspruch umgesetzt werden würde“, sagte Merkel. Der Rechtsanspruch solle ab dem Jahr 2025 stufenweise eingeführt und ab 2029 überall in Deutschland umgesetzt werden. Über die Finanzierung solle nun eine Arbeitsgruppe „relativ zeitnah“ weiter beraten. Bund und Länder seien sich einig, „dass wir einen solchen Rechtsanspruch wollen“, sagte Merkel. Sie sei „hoffnungsvoll, dass wir die letzte Hürde auch noch nehmen können“.

Der derzeitige MPK-Vorsitzende, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), zeigte sich „sehr froh, dass wir so weit gekommen sind in unserer Beschlussfassung“. Er sprach von einem „guten Stufenplan“, der „eine gute inhaltliche Grundlage zur Umsetzung des Rechtsanspruchs“ sei. „Alle Länder machen da schon viel“, sagte Müller. Nun müsse der Rechtsanspruch finanziell abgesichert werden. „Hier müssen wir uns nochmal verständigen in der Arbeitsgruppe“, sagte Müller.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) erklärte im Anschluss an die Beratungen, es seien zwar „Schritte nach vorn gemacht“ worden. „Aber wir sind noch nicht am Ziel, obwohl der Bund sein finanzielles Angebot deutlich aufgestockt hat“, mahnte sie. Viele Eltern wünschten sich, „dass wir hier vorankommen“. Es müsse daher nun „zügig eine abschließende Verständigung geben, damit der Rechtsanspruch noch in dieser Legislatur beschlossen werden kann“, erklärte Giffey.

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