Patientenschützer zweifeln an der Umsetzung der Teststrategie in Pflege- und Altenheimen. „An Schnelltests mangelt es in Deutschland nicht – doch es fehlen Menschen, die solche Tests vornehmen“, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Für dieses seit Monaten bekannte Problem hätten Bund und Länder auch mit ihren Beschlüssen für eine harten Lockdown keine Lösung gefunden.
Auch die Testregelung für Angehörigen von Pflegebedürftigen sei „realitätsfern“, kritisierte Brysch. Wenn Antigen-Schnelltests nicht direkt vor Einlass in ein Pflegeheim erfolgten, käme das praktisch einem „Betretungsverbot“ gleich.
Der Bund-Länder-Beschluss für einen Lockdown ab Mittwoch sieht auch „besondere Schutzmaßnahmen“ für Altenheime vor. So soll der Bund medizinische Schutzmasken zur Verfügung stellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll mehrmals pro Woche verpflichtend getestet werden. Entsprechende Tests soll es möglichst auch bei mobilen Pflegediensten geben. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen Besucher im Heimen aktuelle negative Coronatests vorlegen müssen.