Die Stiftung Patientenschutz warnt vor schlecht vorbereiteten Corona-Impfungen in Pflegeheimen. „Man kann nicht einfach in ein Pflegeheim gehen und dort alle Bewohnerinnen und Bewohner impfen“, sagte der Stiftungsvorsitzende Eugen Brysch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwochsausgaben). Die Impfung von Demenzkranken ohne die Zustimmung eines Betreuers oder Bevollmächtigten sei nicht erlaubt. „Das wäre rechtlich gesehen schlichtweg Körperverletzung“, sagte Brysch.
Nach Angaben des Patientenschützers leiden 1,6 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland an Demenz und sind deshalb nicht einwilligungsfähig. Davon lebten 600.000 Betroffene in Pflegeheimen, dies seien zwei Drittel aller Bewohner.
Bevor ein Betreuer oder Bevollmächtigter in die Impfung eines Demenzkranken einwillige, müsse eine Beratung durch einen Arzt erfolgen, erläuterte Brysch. Dabei hätten die Mediziner die Krankengeschichte, den Immunstatus und auch Allergien in den Blick zu nehmen.
Mittlerweile hätten Pflegeheime zusammen mit Gesundheitsämtern pauschale Einwilligungserklärungen von ihren Bewohnern eingeholt, sagte der Stiftungsvorsitzende. „Dabei bestehen Zweifel, ob die strengen Anforderungen an eine individuelle ärztliche Aufklärung immer erfüllt wurden.“ Es wäre für die Impfkampagne „fatal“, wenn sich bei Konflikten im Nachhinein herausstellen würde, „dass die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen wurde“, warnte Brysch.
Die Impfungen gegen das Coronavirus sollen in Deutschland direkt nach Weihnachten beginnen. Als erstes sollen Menschen ab 80 Jahren sowie Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeheimen geimpft werden.