Sachsen-Anhalts CDU-Chef Stahlknecht tritt im Streit um Rundfunkgebühren zurück

Holger Stahlknecht - Bild: Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Holger Stahlknecht - Bild: Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Im Streit um die Rundfunkgebühren hat Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff den CDU-internen Machtkampf mit dem von ihm entlassenen Landesinnenminister Holger Stahlknecht für sich entschieden. Wie Stahlknecht am Freitag wenige Stunden nach seiner Entlassung in Magdeburg erklärte, tritt er am Dienstag als Landesparteichef der Christdemokraten zurück. Die Mitteilung erfolgte nach Beratungen des CDU-Landesvorstands, der sich hinter Haseloff stellte.

Es gehe ihm darum, „Schaden von meiner Partei, meiner Funktion, meiner Familie und mir abzuwenden“, erklärte Stahlknecht. Der 56-Jährige war seit 2011 Innenminister von Sachsen-Anhalt und seit gut zwei Jahren CDU-Landeschef. Er galt lange als möglicher Nachfolger Haseloffs. Allerdings tritt der Ministerpräsident für die CDU noch einmal als Spitzenkandidat bei der Landtagswahl Anfang Juni an. Stahlknecht, der zuletzt durch mehrere Fehltritte aufgefallen war, hatte zunächst auf eigene Ambitionen verzichtet.

Haseloff entließ Stahlknecht am Freitag nach einem Interview, in dem der Innenminister für den Fall eines Bruchs der schwarz-rot-grünen Koalition in Sachsen-Anhalt mit einer CDU-Minderheitsregierung gedroht hatte. Die Kenia-Koalition in dem Bundesland steht auf der Kippe, weil die CDU dem Medienänderungsstaatsvertrag, der eine Beitragsanhebung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum 1. Januar vorsieht, nicht zustimmen will. Auch die AfD lehnt den Staatsvertrag ab und hätte zusammen mit der CDU eine Mehrheit.

Stahlknecht sagte der „Magdeburger Volksstimme“, die CDU habe zum Rundfunkbeitrag klare Positionen, „von denen sie nicht deshalb abrückt, nur weil die AfD sich mit diesen gemein macht“. Auf die Frage, welche Folgen ein Bruch der Koalition durch SPD und Grüne hätte, sagte er: „Dann käme es zu einer CDU-Minderheitsregierung und zur regulären Landtagswahl am 6. Juni 2021.“ Haseloff warf ihm daraufhin vor, er habe unabgestimmt „den Koalitionsbruch und die Möglichkeit einer Minderheitsregierung in den Raum gestellt“.

In der Erklärung zu seinem Rücktritt betonte Stahlknecht, er habe in dem Interview die Beschlusslage der CDU zum Rundfunkbeitrag wiedergegeben, „um meine Partei gegen die Anwürfe des politischen Gegners zu verteidigen, die Partei suche eine Annäherung an die AfD“. Dies sei „eine haltlose Behauptung“. Das Interview sei „in Inhalt und Form für meine Partei und mich selber richtig“ gewesen. Allerdings hätten sich „die Interpretationen gegen die Intention entwickelt“.

Der CDU-Vorstand erklärte, die Entwicklung habe „keinen Einfluss auf die Arbeits- und Handlungsfähigkeit“ der Parteiführung. In den kommenden Tagen werde „die aktuelle Sachlage weiter beraten“. Sachsen-Anhalt habe dank Regierungschef Haseloff eine „stabile und handlungsfähige Landesregierung“. Zu den Rundfunkbeiträgen erklärte der CDU-Vorstand, es werde sich an der Beschlusslage nichts ändern. „Es wird keine Erhöhung mit der CDU geben“, hieß es. Die CDU hoffe auf eine Einigung mit den Koalitionspartnern.

SPD und Grüne wollen der Gebührenanhebung allerdings zustimmen und warnen die CDU vor einem gemeinsamen Veto mit der AfD. In diesem Fall sehen sie keine gemeinsame Basis mehr für die Koalition. Der Staatsvertrag ist am Mittwoch Thema im Medienausschusses des Landtags, der eine Empfehlung für die Mitte Dezember geplante Landtagsabstimmung abgeben soll. Ein gespaltenes Votum könnte das Ende der Kenia-Koalition in Magdeburg einläuten.

Die CDU will ihrerseits noch erreichen, dass die Abstimmung über den Staatsvertrag abgesetzt wird und die Landesregierung diesen noch einmal neu verhandelt. Sie fordert Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, mehr Einsparungen und eine stärkere Berücksichtigung ostdeutscher Belange. SPD und Grüne beharren aber auf der Landtagsabstimmung. Damit der Staatsvertrag und damit die Beitragserhöhung in Kraft treten kann, müssen alle Länderparlamente zustimmen.

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