Spanisches Abgeordnetenhaus billigt Legalisierung von Sterbehilfe

Symbolbild: Sterbehilfe/Tot
Symbolbild: Sterbehilfe/Tot

Das spanische Abgeordnetenhaus hat mit großer Mehrheit einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe unter strikten Voraussetzungen verabschiedet. Für den Entwurf stimmten am Donnerstag in Madrid 198 Abgeordnete, bei 138 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss aber noch der Senat – die andere Parlamentskammer – zustimmen. Es wird erwartet, dass auch der Senat bei seinem für Anfang 2021 geplanten Votum grünes Licht für das Gesetz gibt.

Der Gesetzentwurf war von der sozialistischen Minderheitsregierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez eingebracht worden. „Als Gesellschaft können wir angesichts des unerträglichen Leidens mancher Menschen nicht teilnahmslos bleiben“, begründete Gesundheitsminister Salvador Illa das Vorhaben. Dieses wird jedoch von konservativen Parteien sowie der katholischen Kirche vehement abgelehnt. 

Der Entwurf sieht vor, dass Patienten, die an einer „schweren und unheilbaren“ oder „schwächenden und chronischen“ Krankheit leiden, die sie als „unerträglich“ empfinden, auf ausdrücklichen eigenen Wunsch Sterbehilfe erhalten können. Den entsprechenden Antrag müssen sie schriftlich stellen und nach zwei Wochen bekräftigen. Der Antrag muss dann von zwei Ärzten und anschließend noch von einer Kommission genehmigt werden, bevor die Sterbehilfe erfolgen kann. 

Die Kosten für die Sterbehilfe sollen vom öffentlichen Gesundheitssystem übernommen werden. Gesundheitspersonal, das die Sterbehilfe nicht ausführen will, soll die Beteiligung an den entsprechenden Prozeduren unter Berufung auf „Gewissensgründe“ verweigern dürfen.

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