Staatsrechtsexperten warnen vor Verletzung der Grundrechte von Geimpften

Deutsches Grundgesetz
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Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor der Verletzung von Grundrechten von gegen das Coronavirus geimpften Bürgern gewarnt. Sobald gesichert sei, dass von Geimpften keine Ansteckungsgefahr ausgehe, gebe es „verfassungsrechtlich keine Legitimation mehr, die Betroffenen in ihren Grundrechten weiter zu beschränken“, sagte Papier der „Bild“-Zeitung (Mittwochsausgabe). 

Seit Tagen gibt es eine politische Debatte darum, ob Corona-Beschränkungen für gegen das Virus geimpfte Bürger aufgehoben werden sollen. Rechtspolitiker der großen Koalition prüfen, ob eine solche mögliche Vorzugsbehandlung durch Privatunternehmen verboten werden soll.

Papier sagte jedoch, er habe „verfassungsrechtliche Bedenken“, wenn der Staat privaten Unternehmen vorschreibe, welche Privilegien sie gewähren dürfen – „solange diese nicht zur Verschärfung des Infektionsgeschehens führen“. 

Auch der Staatsrechtsexperte und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) warnte vor der Verletzung von Grundrechten. Wer per Gesetz „angebliche Sonderrechte oder Privilegien für Corona-Geimpfte verhindern will und sich dabei auf die Solidarität mit Noch-nicht-Geimpften beruft, verdreht die Tatsachen“, sagte er zu „Bild“. Es gehe nicht um Solidarität, sondern darum, „ob Bürger, die nachweislich nicht mehr ansteckend sind, weiter bevormundet werden sollen“.

In Deutschland hatte am vergangenen Wochenende die Impfkampagne gegen das Coronavirus begonnen. In der ersten Phase werden bundesweit Menschen ab 80 Jahren sowie Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeheimen geimpft.

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