„Stadt-Anzeiger“: Missbrauch 2015 als Erzbischof nicht nach Rom gemeldet

Rainer Maria Woelki - Bild: Erzbistum Köln/Diart, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Rainer Maria Woelki - Bild: Erzbistum Köln/Diart, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki werden Vertuschungsvorwürfe erhoben. Woelki soll 2015 als Erzbischof einen schweren sexuellen Missbrauch durch einen Düsseldorfer Priester pflichtwidrig nicht nach Rom gemeldet haben, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Donnerstag berichtete. 

Der Fall ist für Woelki auch deshalb brisant, weil er bereits intern angekündigt hatte, zurückzutreten, falls ihm eine Beteiligung an Vertuschungen nachgewiesen werde. Zum Bericht des „Stadt-Anzeiger“ bekräftigte Woelki dies. „Sollte ich im konkreten Fall Fehler gemacht haben, werden diese klar benannt und ich werde danach handeln“, erklärte der Kardinal.

Die Vorwürfe betreffen dem Bericht zufolge auch Woelkis Vorgänger, den verstorbenen Kardinal Joachim Meisner. Woelki soll 2015 verfügt haben, dass den Missbrauchsvorwürfen gegen den Pfarrer nicht weiter nachgegangen, keine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und der Fall nicht nach Rom gemeldet werde. Woelki kannte den mittlerweile verstorbenen Priester dem Bericht zufolge seit seiner eigenen Ausbildungszeit persönlich. Bei dem Missbrauch soll es sich um eine Tat an einem Jungen im Kindergartenalter in den 70er Jahren gehandelt haben.

Das Erzbistum erklärte, wegen eines zweiten Schlaganfalls und einer fortgeschrittenen Demenz sei eine Konfrontation des Priesters mit den Vorwürfen nicht möglich gewesen. Das vom Erzbistum als der „potenziell Betroffene“ bezeichnete mutmaßliche Missbrauchsopfer habe ausdrücklich nicht an der Aufklärung mitwirken wollen. Ein von Woelki beauftragtes neues Gutachten, das im März vorliegen soll, solle zeigen, wie der Sachverhalt strafrechtlich und kirchenrechtlich zu bewerten sei.

Ein Sprecher des Bischofs von Münster, Felix Genn, erklärte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, Genn lasse als der von Rechts wegen zuständige Bischof prüfen, ob gegen Woelki kirchenrechtliche Untersuchungen aufgenommen werden. Nach Vorgaben von Papst Franziskus aus dem Jahr 2019 ist dem Bericht zufolge Genn als dienstältester Bischof der Kirchenprovinz Köln dazu verpflichtet. 

Genns Sprecher sagte der Zeitung, notwendig sei dafür, dass Genn „die Meldung erhält, dass der Metropolit es unterlassen hat, zivile oder kirchenrechtliche Untersuchungen gegen einen Kleriker, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen wird, aufzunehmen.“ Genn werde „alle Schritte unternehmen, die kirchenrechtlich geboten sind“.

Der Tübinger Kirchenrechtler Bernhard Anuth sagte dem Blatt, das Kirchenrecht biete bei der Frage einer Anzeige in Rom keinen Ermessensspielraum. Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller sagte, so, wie das Erzbistum selbst die Abläufe und Entscheidungen Woelkis darstelle, habe es sich um eine „unentschuldbare Verfehlung im Amt“ gehandelt.

Im Erzbistum Köln sorgt der Missbrauchsskandal der katholischen Kirche seit einigen Wochen wieder für heftige Debatten. Woelki hält seit längerem die Veröffentlichung einer Studie zum Umgang der Verantwortlichen im Bistum mit Missbrauchsfällen zurück. Durchgesickert sind in der Studie erhobene Vertuschungsvorwürfe gegen den früheren Kölner Personalchef und jetzigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße.

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