Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Freitag dem Eilantrag eines Naturschutzvereins gegen fünf Windenergieanlagen in Dahlem in der Eifel stattgegeben, in deren Umfeld sich ein Rotmilanhorst befindet. Zur Begründung verwies das Gericht nach Angaben eines Sprechers vom Freitag darauf, dass für Rotmilane ein „signifikant und damit unzulässig erhöhtes Tötungsrisiko durch Kollisionen mit den Rotorblättern der Anlage“ bestehe. (Az. 6 L 327/20)
Der Genehmigungsbescheid für die Windenergieanlagen sei voraussichtlich rechtswidrig, befanden die Richter. Mit Blick auf den streng geschützten Rotmilan drohe durch den genehmigten Anlagenbetrieb nämlich ein Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot. Gegen den Beschluss der Aachener Richter ist Beschwerde möglich, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.