Der US-Elektroautobauer Tesla kann die Rodungsarbeiten auf der Baustelle für seine Fabrik in Grünheide bei Berlin fortsetzen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies den Eilantrag zweier Umweltverbände dagegen am Donnerstag ab. Die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange des zuständigen Landesumweltamtes sei „nicht zu beanstanden“.
Das Verwaltungsgericht hatte die Rodungsarbeiten am Dienstag vorläufig gestoppt, um eine „Prüfung der Sache zu ermöglichen“. Die Richter argumentierten, der Eilantrag des Naturschutzbunds Brandenburg (Nabu) und der Grünen Liga Brandenburg dürfe „im Hinblick auf den schnellen Fortgang der Rodungsarbeiten“ nicht ins Leere laufen. Tesla will vorzeitig damit beginnen, knapp weitere 83 Hektar Wald zu roden.
Die Umweltschutzverbände beriefen sich in ihrem Eilantrag auf den Artenschutz für Zauneidechse und Schlingnatter. Das Verwaltungsgericht erklärte nun am Donnerstag, das „Hauptvorkommen“ beider Arten liege außerhalb des geplanten Rodungsgebietes. Es seien außerdem „ausreichende Vorkehrungen“ zum Schutz der Zauneidechsen und Schlingnattern getroffen worden. Daher bewegten sich die nachteiligen Wirkungen „unterhalb der Erheblichkeitsschwelle“.
Zudem handle es sich nicht um die Beseitigung eines über lange Zeit gewachsenen Naturwaldes, sondern um die Beseitigung eines Wirtschaftswaldes, der bauplanungsrechtlich als Industriegebiet ausgewiesen ist. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Tesla drängt in Grünheide zur Eile: Die Produktion des US-Elektroautobauers soll bereits im Juli 2021 starten; jährlich sollen dort bis zu 500.000 Elektroautos vom Band laufen. Bislang baut Tesla das Werk auf Grundlage vorläufiger Teilgenehmigungen.