Umfrage: Zwei Drittel der Gewerbevermieter wollen Miete in Corona-Krise nicht senken

Symbolbild: Coronavirus
Symbolbild: Coronavirus

Die meisten Vermieter von Gewerberäumen sind laut einer Umfrage nicht bereit, in der Corona-Krise die Mieten für Einzelhändler zu senken. Der Versuch der Einzelhändler, mit ihren Vermietern Gespräche über eine Anpassung des Mietvertrags zu führen, seien in zwei Dritteln der Fälle erfolglos gewesen, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE). Entweder lehnten die Vermieter demnach Verhandlungen von vornherein komplett ab, vertrösteten ihren Vertragspartner auf einen späteren Zeitpunkt oder die Verhandlungen verliefen ergebnislos. 

Nur in einem guten Drittel der Fälle konnten Einzelhändler laut Umfrage eine Anpassung des Mietvertrags erreichen. Der HDE kritisierte, große Teile der Vermieter wollten die Risiken der Corona-Krise „ausschließlich bei ihren Mietern abladen“. Der von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bereits angekündigte Gesetzesentwurf zur Anpassung des Mietrechts für Gewerbetreibende in der Pandemie müsse „schnellstmöglich“ vorangebracht werden.

„Die Zeit drängt. Vor allem viele innerstädtische Einzelhändler befinden sich wegen der Corona-Krise und den damit verbundenen staatlichen Eindämmungsmaßnahmen bei sinkenden Kundenfrequenzen und Umsätzen in existenziellen Schwierigkeiten“, erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Der Gesetzgeber muss die Blockadehaltung der Immobilieneigentümer endlich aufbrechen.“ 

Dazu solle gesetzlich klargestellt werden, dass regelmäßig ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, wenn Mietern in Folge der Corona-Krise Einnahmen wegfallen, weil sie ihre gemieteten Geschäftsräume nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. „Es ist bedauerlich, dass die vergangenen Monate nicht genutzt wurden und sich die Einzelhändler in der vorher absehbaren zweiten Infektionswelle mit neuen staatlichen Restriktionen nun zum wiederholten Mal in einer rechtsunsicheren Lage befinden“, erklärte Genth.

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