Unterhaltssätze für Kinder steigen zu Jahresbeginn

Kinder vorm Fernseher - Bild: 5m3photos via Twenty20
Kinder vorm Fernseher - Bild: 5m3photos via Twenty20

Unterhaltspflichtige müssen sich zum Jahreswechsel erneut auf höhere Zahlungen für ihre minderjährigen Kinder einstellen. Die Bedarfssätze in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt steigen zum 1. Januar, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Montag mitteilte. Demnach steigt beispielsweise der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs von zuletzt 369 auf dann 393 Euro. Bei Kindern von sieben bis zwölf Jahren steigt der Unterhalt von 424 auf 451 Euro.

Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit bekommen vom 1. Januar an 528 statt 497 Euro. Auch die Bedarfssätze volljähriger Kinder werden zum Jahresbeginn angehoben – und zwar auf 125 Prozent des Bedarfs, den die Tabelle für Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren ausweist. Keine Änderungen gibt es dagegen beim Bedarf von Studenten. Er bleibt für diejenigen, die bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, dem Gericht zufolge weiter bei 860 Euro.

Auf den Bedarf des Kinds wird das Kindergeld angerechnet. Dieses beträgt ab 1. Januar für ein erstes und zweites Kind 219 Euro, für ein drittes Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro. Laut Gericht muss das Kindergeld bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf angerechnet werden.

Der Unterhaltspflichtigen zustehende Selbstbehalt bleibt gegenüber dem aktuellen Jahr unverändert. Die seit 1979 vom OLG Düsseldorf herausgegebene Tabelle wird von Oberlandesgerichten bundesweit zur Berechnung von Unterhaltspflichten herangezogen. Die nächste Änderung der Tabelle erfolgt voraussichtlich zum 1. Januar 2021.

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