Urteil: Schwerkranke Menschen haben keinen Anspruch auf Mittel zum Suizid

Symbolbild: Suizid
Symbolbild: Suizid

Schwerkranke Menschen haben laut dem Verwaltungsgericht Köln nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf Medikamente zur Selbsttötung. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, wies es daher bereits am 24. November drei Klagen von Schwerkranken gegen die Bundesrepublik Deutschland ab. Nachdem eine Bundesbehörde ihren Antrag abgelehnt hatte, wollten die drei Kranken eine Sondererlaubnis zum Kauf von Mitteln zum Suizid einklagen.

Das Gericht sehe anders als das Bundesverwaltungsgericht „auch in Ausnahmefällen keine Möglichkeit, eine Erwerbserlaubnis für ein Mittel zur Selbsttötung zur erteilen“. Außerdem gebe es Sterbehilfeorganisation, die einen begleiteten Suizid auch ohne das beantragte Mittel ermöglichten. „Damit stehe den Klägern eine Alternative zur Verfügung“, erklärte das Gericht.

Die drei Kläger leiden an Multipler Sklerose, Krebs und einem schweren psychischen Leiden. Deshalb beantragten sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Sondererlaubnis zum Kauf eines Medikaments zur Selbsttötung. Die Bundesbehörde lehnte ab, wogegen die Betroffenen klagten. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

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