Im langjährigen Streit über Subventionen für die Flugzeughersteller Airbus und Boeing wollen die USA zusätzliche Zölle auf französische und deutsche Produkte erheben. Die Zölle betreffen „Flugzeugbauteile aus Frankreich und Deutschland, bestimmte Weine sowie Cognacs und andere Branntweine aus Frankreich und Deutschland“, wie der US-Handelsbeauftragte (USTR) am Mittwoch (Ortszeit) mitteilte. Den Schritt bezeichnete der USTR als Maßnahme gegen die von der Europäischen Union verhängten Zölle, die er als unfair erachtet.
Die Zölle sind Teil des Streits um öffentliche Beihilfen, die an Airbus und Boeing gezahlt werden. Außerdem wurde die EU in diesem Jahr von der Welthandelsorganisation (WTO) ermächtigt, zusätzliche Zölle auf US-Produkte zu erheben.
Washington meint jedoch, durch die gewählte Berechnungsmethode benachteiligt zu sein. Dies hat nach Ansicht der Trump-Regierung zu zu hohen Zöllen auf US-Produkte geführt. Dabei geht es zum einen um den Bezugszeitraum und zum anderen um den geografischen Geltungsbereich.
So „hat die EU zur Durchsetzung ihrer Zölle Handelsdaten aus einer Zeit verwendet, in der das Handelsvolumen aufgrund der schrecklichen Auswirkungen von Covid-19 auf die Weltwirtschaft erheblich reduziert war“, erklärte der USTR. „Das Ergebnis dieser Entscheidung war, dass Europa Zölle auf viel mehr Produkte erhob, als dies bei einer normalen Frist der Fall gewesen wäre.“ Die USA kündigten nun an, „ihren Referenzzeitraum zu ändern, um sich an den von der EU verwendeten anzugleichen“.
Seit 2019 erheben die USA Strafzölle auf europäische Importe wie Wein, Käse und Olivenöl oder schottischen Whisky sowie eine 15-prozentige Steuer auf Airbus-Flugzeuge. Als Antwort darauf, erhob die EU in diesem Jahr zusätzliche Zölle auf Importe aus den USA im Wert von vier Milliarden Dollar.
Der europäische Flugzeughersteller Airbus und sein US-amerikanischer Konkurrent Boeing – und damit die EU und die USA – streiten sich seit Oktober 2004 vor der WTO um die staatliche Förderung der beiden Konzerne, die von beiden Seiten als nicht rechtens eingestuft wird.