Verbot von Tabakwerbung tritt stufenweise in Kraft

Symbolbild: E-Zigarette
Symbolbild: E-Zigarette

Bundesweit tritt am Freitag ein Gesetz zum weitgehenden Verbot von Tabakwerbung in Kraft. Damit dürfen Tabakkonzerne künftig nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen für ihre Produkte werben. Verboten ist etwa die Außenwerbung für Tabakprodukte – zum Beispiel in Form von Plakaten. Lediglich an Tabakfachgeschäften darf derartige Werbung angebracht werden. Im Kino dürfen Tabak-Werbespots nur noch in Filmen laufen, die nicht für Jugendliche freigegeben sind.

Die Regeln treten allerdings stufenweise in Kraft: Ab Neujahr gelten zunächst die geänderten Regeln für Kinowerbung und das Verbot von Gratisproben außerhalb von Fachgeschäften. Anfang 2022 greift das Verbot von Außenwerbung, noch später wird es auf Tabakerhitzer und E-Zigaretten ausgeweitet.

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