42-Jähriger soll 15-jährige Jugendliche in Berlin erwürgt haben

Justitia - Bild: axel.bueckert via Twenty20
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Knapp sechs Monate nach dem mutmaßlichen Mord an einem 15-jährigen Mädchen in Berlin hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 42-Jährigen begonnen. Bekim H. soll die Jugendliche Anfang August auf einem Brachgelände an der Rummelsburger Bucht erwürgt haben. Zuvor soll er versucht haben, sie zu vergewaltigen. Dem Mann wird vorgeworfen, das Mädchen aus Angst vor einer Strafverfolgung getötet zu haben.

In der Nacht zum 5. August soll die 15-jährige Noelle C. den Mann zunächst freiwillig begleitet haben, wie es in der am Donnerstag verlesenen Anklageschrift hieß. Demnach wollte der Mann das Mädchen dann jedoch vergewaltigen. Er soll sie dafür in ein Gebüsch gezogen haben. Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge konnte nicht festgestellt werden, ob er das Mädchen tatsächlich vergewaltigte.

Daraufhin soll H. befürchtet haben, die Jugendliche werde Strafanzeige bei der Polizei erstatten – daher habe er sich entschlossen, sie zur Verhinderung dessen zu töten. Den Angaben zufolge erwürgte er sie vor Ort. Die Rummelsburger Bucht ist ein Seitenarm der Spree im Berliner Stadtteil Lichtenberg. 

Der Angeklagte stellte sich unmittelbar vor Entdeckung der Toten kurz nach der mutmaßlichen Tat in Begleitung eines Rechtsanwalts auf einem Polizeirevier und wurde festgenommen. Zunächst wurden für das Verfahren vor dem Berliner Landgericht 14 Verhandlungstermine bis März angesetzt. Die Mutter und die Schwester des getöteten Mädchens erschienen am Donnerstag als Nebenklägerinnen in dem Verfahren.

Die mutmaßliche Tat wäre nicht das erste Sexualdelikt des Manns. Er stand vor Jahren bereits wegen der Vergewaltigung einer Seniorin vor Gericht, wurde 2001 aber wegen einer psychischen Erkrankung freigesprochen. Daraufhin verbrachte er knapp 13 Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Vor Gericht steht H. in dem aktuellen Verfahren nicht nur wegen der Vorwürfe der versuchten Vergewaltigung und des Mordes. Er soll außerdem Ende 2019 in zwei Fällen andere Männer körperlich massiv bedroht haben.

Nach Angaben der Nebenklage wird es in dem Verfahren daher nicht nur darum gehen, ob dem Mann die Taten im vergangenen August nachgewiesen werden können. Den Angehörigen des Opfers gehe es in dem Verfahren vor allem um etwas anderes, sagte die Anwältin der Nebenklägerinnen, Christina Clemm. „Er hat offenbar eine massive psychische Problematik – warum konnte er völlig unkontrolliert auf freiem Fuß sein?“, sagte Clemm nach dem Prozessauftakt. Sie halte das für „äußerst problematisch“.

Die Verteidigung des Angeklagten machte noch keine Angaben dazu, ob und wann H. sich zu den Vorwürfen äußern werde. Das liege unter anderem an der „desolaten psychischen Verfassung“ des Manns.

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