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Abgeordnete wollen Sterbehilfe mit verpflichtender Beratung verknüpfen

Abgeordnete wollen Sterbehilfe mit verpflichtender Beratung verknüpfen

Symbolbild: Reichstag/Bundestag

Nach dem Aus für das frühere Sterbehilfe-Gesetz streben Abgeordnete verschiedener Parteien eine baldige Neuregelung an, die den Suizid nach eingehender Beratung ermöglicht. „Es wäre gut, wenn wir noch in dieser Legislaturperiode zu einer Regelung kämen“, sagte der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach bei der Vorstellung eines neuen Gesetzentwurfs am Freitag. Die Vorlage, die er gemeinsam mit der FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr sowie Petra Sitte (Linke) vorstellte, sieht ein Recht auf Hilfe zur Selbsttötung vor.

Voraussetzung soll dem Entwurf zufolge sein, dass der Sterbewillige sein Leben „aus autonom gebildetem, freiem Willen“ beenden möchte. Er oder sie müsse in der Lage sein, „auf einer hinreichenden Beurteilungsgrundlage realitätsgerecht das Für und Wider abzuwägen“. Dies setze insbesondere voraus, dass der Suizidwillige „Handlungsalternativen“ kenne. Es soll aber niemand zur Sterbehilfe gezwungen sein. Kein Arzt könne verpflichtet werden, Sterbehilfe zu leisten, betonte Sitte. 

Das Recht zur Sterbehilfe dürfe es nicht nur auf dem Papier geben, sagte Helling-Plahr. Die Suizidwilligen müssten auch die entsprechenden Medikamente bekommen können und dürften nicht darauf angewiesen sein, ins Ausland zu gehen.

Lauterbach betonte, das Verfassungsgerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr lasse dem Gesetzgeber wenig Spielraum für eine Neuregelung. Die Karlsruher Richter hätten die von ihm befürwortete Eingrenzung, Sterbehilfe nur bei einer tödlichen Erkrankung mit schwerem Leid zuzulassen, nicht akzeptiert, betonte der SPD-Politiker. Eine Neuregelung sei aber dringend erforderlich, weil die Sterbehilfe zwar nunmehr straffrei, aber zugleich völlig ungeregelt sei. Weder gebe es Beratungsangebote, noch könnten Ärzte humanes Sterben ermöglichen.

Nach Angaben von Helling-Plahr sollen Ärzte das tödliche Medikament verschreiben können, dafür solle die Beratung in der Regel aber mindestens zehn Tage zurückliegen müssen. Die Beratungsstellen sollen eine staatliche Anerkennung benötigen. 

In Deutschland ist Ärzten die Sterbehilfe vielerorts bislang noch durch berufsrechtliche Regelungen untersagt. Dies soll es nach dem Willen der Gesetzes-Initiatoren künftig nicht mehr geben. Die umstrittenen Sterbehilfevereine will Lauterbach durch ein weiteres Gesetz verbieten.  

Einen alternativer Gesetzentwurf kommt aus den Reihen der Grünen, und zwar von den Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul. Dieser unterscheidet, ob die Betroffenen ihren Tod wegen einer schweren Krankheit anstreben oder aus anderen Gründen. Im ersteren Fall soll der Ärzteschaft bei der Prüfung, ob Hilfe geleistet wird, eine entscheidende Rolle zukommen. In letzterem Fall sollen besonders hohe Anforderungen gelten. 

Eine verpflichtende Beratung sei „angemessen und verhältnismäßig“, betonte Keul in Übereinstimmung mit dem überparteilichen Antrag. Künast betonte, der Gesetzgeber müsse den Zugang zu Mitteln regeln „und zugleich den Schutz vor Missbrauch organisieren“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. Inzwischen ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in die Kritik geraten, weil er dennoch an seiner Anweisung festhielt, Anträge von Suizidwilligen auf eine tödlichen Dosis des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital abzulehnen. Spahn sei damit als Minister über das hinaus gegangen, was er dürfe, kritisierte Sitte.

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