Arbeitgeber kritisieren „bürokratischen Aktionismus“ beim Thema Homeoffice

Homeoffice - Bild: seleznev.photos via Twenty20
Homeoffice - Bild: seleznev.photos via Twenty20

Die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung von Homeoffice-Möglichkeiten stoßen bei den Arbeitgebern auf Unverständnis. „Die Organisation von mobilen Arbeitsformen ist eine gemeinsame Gestaltungsherausforderung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen“, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am Dienstag. „Praxisferne Vorgaben erschweren diesen Prozess.“ Auch sei die Sozialpartnerschaft „immer wirksamer als bürokratischer Aktionismus“.

Die Kritik bezieht sich auf Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für eine Verordnung zu dem Thema. Damit sollen Betriebe verpflichtet werden, ihrer Belegschaft die Möglichkeit zum Arbeiten von zu Hause aus anzubieten, sofern es möglich ist. Auch in der Beschlussvorlage des Kanzleramts für die am frühen Dienstagnachmittag begonnen Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise wird die Ausweitung von Homeoffice-Möglichkeiten aufgeführt.

„Alle angemessenen und verhältnismäßigen Teile des Entwurfs und der vorherigen Beschlüsse werden von uns unterstützt“, erklärte dazu die BDA. „Sie müssen allerdings auch wirksam und ursachengerecht sein. Hier kann man den Eindruck an einigen Stellen gewinnen, dass bei manchem eine gewisse Entfremdung von der Realität in den Betrieben eingetreten ist.“

Die Organisation erinnerte an einen gemeinsamen Appell von BDA, Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am vergangenen Freitag. Dabei wurden Unternehmen und Beschäftigte aufgerufen, Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen beziehungsweise zu nutzen.

Nur wenige Tage nach diesem Appell „schlägt die Politik in einer Art Ersatzhandlung eine Homeoffice-Bürokratie vor, die in ihrer Wirksamkeit zweifelsfrei hinter dem Handeln der Sozialpartner zurückbleibt“, monierte die BDA. „Es bleibt abzuwarten, ob sich die Verantwortlichen klar darüber sind, dass sie damit zukünftige gemeinsame Interessen im Rahmen der Sozialpartnerschaft erschweren oder verhindern.“

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