Barmer verlangt für Kinderkrankengeld vorerst keine Kita- oder Schulbescheinigung

Barmer Hauptverwaltung, Wuppertal - Bild: Barmer
Barmer Hauptverwaltung, Wuppertal - Bild: Barmer

Die Krankenkasse Barmer bietet ihren Versicherten an, ein durch die Einschränkungen in der Corona-Pandemie bedingtes Kinderkrankengeld bis auf Weiteres auch ohne Kita- oder Schulbescheinigung zu erhalten. Wenn Eltern ihr Kind aufgrund der Pandemie zu Hause betreuen müssten, reiche ein einfacher Antrag zur Auszahlung aus, teilte die Krankenkasse am Montag mit. Dieser stehe als Vordruck auf der Webseite bereit. 

Der Nachweis der Kita oder Schule zur pandemiebedingten Schließung ist laut Barmer nicht erforderlich, da es der Gesetzgeber derzeit nicht explizit vorsieht. „Die Corona-Pandemie ist für viele Eltern eine enorme Herausforderung, sowohl organisatorisch als auch finanziell“, erklärte der Barmer-Vorstandsvorsitzende Christoph Straub. Bürokratische Hürden seien „das Letzte, was sie jetzt noch gebrauchen können“. 

Der Bundesrat will am Montagnachmittag in einer Sondersitzung über die Ausweitung des Kinderkrankengeldes entscheiden. Damit soll der Anspruch pro Elternteil für das laufende Jahr rückwirkend ab 5. Januar von zehn auf 20 Tage verdoppelt werden, für Alleinerziehende auf 40 Tage. Dies soll es Eltern erleichtern, ihre Kinder zu Hause zu betreuen.

Der Anspruch soll nicht nur bei Krankheit des Kindes gelten, sondern auch, wenn Kitas, Schulen oder Betreuungseinrichtungen pandemiebedingt geschlossen sind. Die Leistung kann auch bei Arbeit im Homeoffice in Anspruch genommen werden. 

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