Behindertenbeauftragte fordern Änderung der Impfverordnung

Symbolbild: Spritze mit medizinischem Stoff/Impfung
Symbolbild: Spritze mit medizinischem Stoff/Impfung

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fordern eine einer gemeinsamen Erklärung eine Änderung der Corona-Impfverordnung. Bisher erhielten viele Menschen mit Behinderungen „keinen prioritären Schutz“, auch wenn sie ein „sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben“, kritisierten die 17 Fachleute in dem Papier. Zudem müsse die Beschränkung der priorisierten Impfung auf nur eine Kontaktperson aufgehoben werden.

Die Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werde zu Hause versorgt, betonten die Behindertenbeauftragten. Deshalb fielen auch Mitarbeitende von Pflegediensten in die höchsten Priorität der Impfverordnung. 

„Allerdings werden viele Pflegebedürftige nicht von Pflegediensten, sondern von anderen Menschen, wie z.B. pflegenden Angehörigen und Assistenzkräften, versorgt“, heißt es in der Erklärung weiter. „Diese Lebenswirklichkeit wird in der Impfverordnung nicht abgebildet.“

Die Behindertenbeauftragten fordern außerdem, alle Impfzentren barrierefrei und inklusiv zu gestalten. Das gelte ebenso für die Anmeldeverfahren. Informationen zur Impfung müssten auch in Leichter Sprache und mit Gebärdensprachvideos zur Verfügung gestellt werden.

Insgesamt sollten insbesondere vulnerable Gruppen in die Lage versetzt werden, sich bestmöglich vor einer Corona-Infektion zu schützen, erklärte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel. „So muss zum Beispiel die Versorgung mit FFP2-Masken deutlich ausgeweitet werden.“ Außerdem sollten Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko und deren Assistenz- und Pflegekräfte einen Anspruch auf Corona-Schnelltests haben.

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