Berliner Senat bestätigt Ausreise von kriminellem Clanchef

Rotes Rathaus, Berlin
Rotes Rathaus, Berlin

Der Berliner Senat hat die Ausreise eines berüchtigten kriminellen Clanchefs bestätigt. Der Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit habe Deutschland am Freitag verlassen, erklärte Innensenator Andreas Geisel (SPD). Er dürfe nun nicht wieder einreisen. Nach der Ablehnung seines Asylantrags war er demnach seit 1984 geduldet worden, weil er keinen gültigen Pass hatte. Über 30 Jahre lang habe er nicht an der Passbeschaffung mitgewirkt.

Laut Medienberichten soll es sich bei dem Mann um den als „Pate von Berlin“ bekannten Mahmoud Al-Zein handeln. Der 54-Jährige fiel insbesondere zwischen 2005 und 2011 durch wiederholte Straftaten auf, seit 2005 wurde er 70 Mal als Tatverdächtiger erfasst. Insgesamt wurde er elfmal verurteilt, zuletzt im Jahr 2017 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Vor wenigen Jahren sei es gelungen, die türkische Staatsangehörigkeit des Manns zu ermitteln, erklärte der Senat. Zuvor habe er sich als Staatenloser aus dem Libanon ausgegeben. Im vergangenen Jahr bemühte sich der Mann demnach um einen türkischen Pass und versuchte, aus familiären und gesundheitlichen Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Der Rechtsstreit um diese Genehmigung wurde vor dem Verwaltungsgericht, dem Oberverwaltungsgericht und dem Verfassungsgericht ausgetragen. Alle Instanzen entschieden zugunsten der Einwanderungsbehörde. Mit seiner Ausreise habe der Mann nun wohl einer drohenden Abschiebung zuvorkommen wollen, erklärte die Innenverwaltung.

„Wir bekämpfen Clankriminalität auf allen Ebenen, auch über das Aufenthaltsrecht“, erklärte Geisel zu dem Fall. „Es lohnt sich, den Druck aufrechtzuerhalten und hartnäckig dranzubleiben.“

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