Im öffentlichen Dienst in Deutschland fehlt es aus Sicht vieler Beschäftigten an geeigneten Homeoffice-Regelungen. Viele Beamte und Angestellte wünschten sich „mehr Möglichkeiten, um von Zuhause aus arbeiten zu können – das war schon vor Corona so“, sagte die Vize-Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Dienstagsausgaben). In einer DGB-Umfrage unter 1400 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gaben demnach 30 Prozent an, im Homeoffice arbeiten zu wollen, doch nur 22 Prozent täten dies bereits.
Insgesamt fast ein Drittel der Befragten gab dem Bericht zufolge an, von ihren Vorgesetzten oder Dienstherren nur in geringem Maß oder gar keine Unterstützung für die Arbeit von zu Hause aus zu erhalten. Mehr als die Hälfte der Umfrage-Teilnehmer nutzt bei der Arbeit im Homeoffice nach eigenen Angaben zudem ausschließlich private Arbeitsmittel.
Die DGB-Befragung fand zwischen Januar und Mai vergangenen Jahres statt. Drei Viertel der Befragten waren Angestellte im öffentlichen Dienst, ein weiteres Viertel waren Beamte.
Zu kurz kommt laut der Umfrage bei vielen Beschäftigten im Homeoffice der Gesundheitsschutz: 62 Prozent der von zu Hause aus Arbeitenden gaben an, in der Freizeit schlecht abschalten zu können. Häufiger als ihre Kollegen, die im Büro arbeiten, berichteten die Beschäftigten im Homeoffice zudem von verkürzten oder ausgefallenen Pausen. 34 Prozent gaben an, sehr häufig oder oft eine Ruhezeit von elf Stunden bis zum nächsten Arbeitstag zu unterschreiten.
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wünschten sich „keinesfalls ein ‚wildes Homeoffice‘, gerade damit die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben nicht weiter verwischen“, sagte Hannack den Zeitungen. „Auch für die Arbeit von Zuhause müssen gute Arbeitsbedingungen gelten“, betonte sie. Dringend nötig sei „eine gute technische Ausstattung, etwa Laptop und Diensthandy“.
Die DGB-Vize-Chefin forderte zudem klare gesetzliche Regeln. „Neben einem Recht auf Homeoffice braucht es bessere Mitbestimmungsrechte für die Personalräte. Sie müssen auf Augenhöhe mit den öffentlichen Arbeitgebern Dienstvereinbarungen treffen können, etwa zur Nichterreichbarkeit und zum Gesundheitsschutz.“