Bundesanwaltschaft klagt mutmaßlichen früheren islamistischen Kämpfer an

Gebäude des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Bild: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Gebäude des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Bild: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Syrer erhoben, der Mitglied in zwei ausländischen Terrorvereinigungen gewesen sein soll. Khaled A. werden zudem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Kriegsverbrechen gegen das Eigentum zur Last gelegt, wie die Behörde am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Verdächtige war im August in Potsdam festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Er soll sich 2013 in seinem Heimatland den als Terrororganisationen eingestuften Gruppen Ahrar al-Tabka und Ahrar al-Scham angeschlossen haben. Die Gruppen kämpften im syrischen Bürgerkrieg gegen Machthaber Baschar al-Assad sowie für eine islamistische Gesellschaftsordnung. Ziel war es laut Bundesanwaltschaft, einen „religiös-fundamentalistischen Staat nach den Regeln der Scharia“ zu errichten.

A. soll mit einem Maschinengewehr bewaffnet an den Kämpfen um die Stadt Tabka teilgenommen haben. Nach der Einnahme der Stadt soll er Wohnungen für Kämpfer beschafft haben, nachdem die rechtmäßigen Eigentümer vertrieben worden waren. Zudem sei er Medienvertreter der Organisation gewesen und habe Ereignisse für sie dokumentiert.

Diese Arbeit soll er auch fortgesetzt haben, als sich Ahrar al-Tabka Mitte 2013 der Gruppe Ahrar al-Scham anschloss. Zusätzlich übernahm er laut Anklage bis Anfang 2014 Aufgaben bei der Bewachung eines Staudamms. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin.

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