Die globalisierungskritische Organisation Attac ist nicht gemeinnützig. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) in München eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Kassel. Attac kündigte hiergegen eine Verfassungsbeschwerde an.
Das Finanzamt Frankfurt am Main III hatte dem Attac-Trägerverein 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Spenden an die Organisation sind seitdem nicht mehr steuerlich absetzbar.
Eine Klage hiergegen hatte im ersten Durchlauf vor dem hessischen Finanzgericht in Kassel Erfolg. Attac könne sich auf das gemeinnützige Satzungsziel der politischen Bildung berufen, erklärten die Richter.
2019 hob der BFH dieses Urteil allerdings auf und verwies den Streit zur Neuverhandlung nach Kassel zurück. Politische Bildung müsse „geistig offen“ sein. Im zweiten Durchgang sah sich das Finanzgericht „leider“ an die Vorgaben aus München gebunden und wies die Klage ab.
Dieses zweite Urteil bestätigte der BFH nun. Attac betreibe eine „Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung“. Dies sei vom Begriff der politischen Bildung nicht mehr gedeckt.
Attac kritisierte diese „überaus enge Auslegung der gemeinnützigen Zwecke der politischen Bildung und der Förderung des demokratischen Staatswesens“. Dies behindere „die Arbeit von tausenden fürs Gemeinwohl engagierten Vereinen“. Der Streit werde vor dem Bundesverfassungsgericht in die letzte Runde gehen, kündigte Attac an.