Bundeskabinett beschließt Frauenquote in Vorständen börsennotierter Unternehmen

Bundeskanzleramt
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Die Bundesregierung hat die Frauenquote in Unternehmensvorständen beschlossen: Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch das Zweite Führungspositionen-Gesetz, das unter anderem den Mindestanteil von Frauen in Vorständen großer deutscher Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern regelt. Das Gesetz sieht vor, dass in solchen Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen künftig mindestens eine Frau vertreten sein muss.

Wie das Bundesfamilienministerium und das Bundesjustizministerium mitteilten, betrifft die Regelung rund 70 Unternehmen – von denen rund 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben. Die Regierungskoalition hatte sich im November 2020 grundsätzlich auf eine verbindliche Frauenquote für Vorstände geeinigt. Frauenministerin Franziska Giffey (SPD) sprach von einem „Meilenstein“ für mehr Frauen in Führungspositionen. 

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