Das Bundeskartellamt will die Marktmacht von Internetplattformen künftig stärker kontrollieren. Dies ermöglicht eine Gesetzesnovelle zum digitalen Wettbewerbsrecht, die der Bundestag am Donnerstag beschloss. Die „Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ verschafft den Kartellwächtern mehr Ermittlungsbefugnisse und leichteren Zugriff auf die Digitalunternehmen. Behördenpräsident Andreas Mundt will das nutzen und kündigte im RBB-Inforadio an, härter gegen große Internetkonzerne vorgehen zu wollen.
„Unsere Arbeit wird uns jetzt ein Stück weit leichter gemacht“, sagte Mundt. Das Gesetz komme zur richtigen Zeit und gebe den Wettbewerbshütern die Instrumente, die sie bräuchten. So könne das Kartellamt künftig auch auf Märkten einschreiten, welche die Internetriesen noch nicht kontrollieren. „Wir müssen jetzt nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern wir können rechtzeitig unsere Waffen zücken“, sagte Mundt.
Er rechnete mit anstrengenden Auseinandersetzungen vor Gericht. Ein entschlossenes Vorgehen sei aber wichtig, denn derzeit gebe es fast keinen fairen Wettbewerb mehr im Netz, sagte Mundt.