Bundesregierung erlässt strengere Vorschriften für Reisende aus Irland

Symbolbild: Coronavirus
Symbolbild: Coronavirus

Wegen der nun auch in Irland verbreiteten Corona-Mutation gelten nun auch für Reisende aus diesem Land strengere Vorschriften. Die Einreise ist entsprechend einer Allgemeinverfügung nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich, wie die Bundesministerien für Inneres und Verkehr am Freitag mitteilten. Der Test muss vor dem Abflug gemacht werden und darf höchstens 48 Stunden alt sein. Die Regelung gilt bereits ab diesem Freitagmittag.

Für Reisende aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika nach Deutschland war im Dezember ein generelles Beförderungsverbot erlassen worden. Allerdings dürfen nach vorheriger Genehmigung des Bundesinnenministeriums Menschen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland befördert werden. Die Bundesregierung behält wegen des Ausbreitung des mutierten Coronavirus auch die Lage in anderen Ländern im Blick, wie ein Sprecher des Innenministeriums hinzufügte.

Unabhängig davon gilt weiterhin für alle Einreisen aus Risikogebieten die Vorschrift einer zehntägigen Quarantäne. Diese kann durch positives Testergebnis nach frühestens fünf Tagen abgekürzt werden. Als Risikogebiete gelten mit wenigen Ausnahmen fast alle Staaten und Regionen Europas und auch die weitaus meisten Staaten weltweit.

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