Check24 schaltet Girokontenvergleich ab

Kontoauszug
Kontoauszug

Das Vergleichsportal Check24 hat seine Vergleichsseite für Girokonten nach deutlichen Beanstandungen von Verbraucherschützern vom Netz genommen. Das Unternehmen stellte den Kontovergleich nach eigenen Angaben am Montag „aufgrund einer unklaren Rechtslage“ ein und zeigte sich „fassungslos“ über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dessen Vorstand Klaus Müller bezeichnete die Vergleichsseite als „mangelhaft und unzureichend“ und begrüßte die Abschaltung.

Trotz der Zertifizierung durch den TÜV Saarland sei die Vergleichsseite „unbrauchbar“ gewesen, erklärte Müller. „Sie erfüllte schlicht nicht die europarechtlichen Anforderungen.“ Der vzbv hatte daher nach eigenen Angaben zunächst das Unternehmen abgemahnt und schließlich im November Klage eingereicht. Nach Angaben der Verbraucherschützer hatte Check24 von insgesamt rund 1700 Kreditinstituten zuletzt nur 567 Anbieter gelistet und in den meisten Fällen auch nur ein Kontomodell pro Bank vorgestellt.

„Die Vergleichswebsite hat von Beginn an zu wenige Banken und Kontomodelle berücksichtigt“, kritisierten auch die Grünen-Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner und Stefan Schmidt. Es sei „bedauerlich, dass es nach jahrelangen Vorbereitungen jetzt gar keine unabhängige Vergleichswebsite mehr gibt“.

„Die offenbar existierenden Rechtsunsicherheiten müssen schnellstmöglich geklärt und beseitigt werden“, forderte der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, Andreas Krautscheid. Ein transparenter Vergleich sei auch im Sinne der Banken und des Wettbewerbs.

Check24 bezeichnete die Klage der Verbraucherschützer als unbegründet und kritisierte „derartige Querelen“ als unverhältnismäßige Belastung der Verbraucher. Das Unternehmen habe sowohl „sämtliche großen Banken und Sparkassen als auch die Bilanzsumme aller Institute als Kriterium berücksichtigt“ und ständig aktualisiert. Bei der letzten TÜV-Prüfung im November „kam es zu keiner Beanstandung“; das Bundesfinanzministerium habe die ordnungsgemäße Umsetzung noch im Dezember bestätigt.

„Jetzt dafür verklagt zu werden, dass wir gesetzliche Kriterien umsetzen, ist unfassbar“, erklärte Check24-Chef Christoph Röttele. Sein Unternehmen habe mit Politikern und Verbraucherschützern die Weiterentwicklung des Vergleichs diskutiert – und werde nun doch durch eine ungerechtfertigte Klage bedroht.

Hintergrund ist laut Check 24 „eine kontroverse politische Diskussion über die Auslegung des europäischen Zahlungskontengesetzes“. Nach diesem Gesetz muss der Bund Verbrauchern einen Kontovergleich bieten – das Bundesfinanzministerium hatte Check24 damit beauftragt. Das Unternehmen habe „einen siebenstelligen Betrag in einen Vergleich investiert, mit dem wir kein Geld verdienen“, um Verbraucher dem gesetzlichen Auftrag entsprechend zu stärken, betonte Röttele. Müller dagegen erklärte: „Unabhängige Träger wie die Bafin oder die Stiftung Warentest wären besser geeignet, Verbrauchern hier ein gutes, brauchbares Angebot zu machen.“

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